Steuerbonus
Seit dem 01.01.2009 gilt der doppelte Steuerbonus für Handwerkerleistungen:
- Max. 1.200 € im Jahr (20 % von 6.000 €)
- bei Erhaltungs- und Modernisierungs- oder Renovierungsarbeiten
- im Privathaushalt des Mieters oder Eigentümers (selbstgenutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung)
Vorraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus:
- Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrsteuer
- Arbeitskosten sind in separatem Betrag auf der Rechnung ausgewiesen
- Rechnungsbetrag wurde auf das Konto des Handwerksbetriebs überwiesen
Weitere Informationen: Steuerbonus verdoppelt: Den Maler und Lackierer holen lohnt sich!
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